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PfarrgemeinderatDer PGR bildet ein Beratungs- und Beschluss-Gremium an der Seite des zuständigen Gemeindeleiters in pastoralen Fragen. Es wird alle 4 Jahre gewählt aus den aktiv in der Gemeinde mitarbeitenden Katholiken, die wählbar und ordnungsgemäß vorgeschlagen sind, aus geborenen Mitgliedern und denen, die der Pfarrer berufen kann. Entsprechend der Satzung der PGR im Erzbistum Berlin dient er dem "Aufbau einer lebendigen Gemeinde und der Verwirklichung des Heil- und Weltauftrages der Kirche". Aufgaben sind Beratung und Mitwirkung in allen Fragen, die die Pfarrgemeinde betreffen. Eine lebendige Gemeinde entsteht aber nicht, wenn Engagement nur auf PGR und Hauptamtliche beschränkt bleibt. Der PGR kann zwar anregen, unterstützen, aber aufgerufen ist jeder, etwas in der Gemeinde zu bewegen. Jeder in der Kirche hat seine eigene Verantwortung, die ihm aus dem Glauben und der Taufe zukommt. Im Zweiten Vatikanischen Konzil heißt es: "die Kirche Christi ist eine Gemeinschaft, in der die Gaben des Heiligen Geistes zwar in unterschiedlicher Weise, aber allen gegeben wurde". Vorschläge, Anregungen und konstruktive Kritik bis dahin erbeten. |
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